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KOSTEN

Was bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Eine Analyse der Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit – also die Diagnostik – ist grundsätzlich eine Kassenleistung. Ebenso wird eine rein medikamentöse Behandlung, z. B. bei Störungen der Eizellreifung, von den gesetzlichen Kassen übernommen. Für weitergehende Behandlungen besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt. Diese Kostenbeteiligung ist grundsätzlich an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Kinderwunschpaar muss mitein- ander verheiratet sein.
  • Beide Partner müssen 25 Jahre oder älter sein.
  • Es muss ein gültiger und von der Krankenkasse genehmigter Behand- lungsplan vorliegen.
  • Vor Beginn einer Inseminations-, IVF- oder ICSI-Behandlung muss das Kinderwunschpaar speziell beraten worden sein.
  • Der Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme endet mit dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder dem 50. Geburtstag des Ehemanns.
Bei der Frage, ob die Krankenkasse die Kosten für eine IUI, eine IVF oder eine ICSI übernimmt, hängt vor allem von der Bewertung der Spermienqualität ab. Die genauen Kriterien finden Sie in der Übersicht.
Kriterien für die Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen
Seit dem Start des GMG (Gesundheits- system-Modernisierungsgesetz) am 01. Januar 2004 tragen die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) grundsätzlich nur noch 50% der Kosten für die Behandlungsmaßnahmen. Die weiteren Kosten entfallen auf das Patientenpaar.

Darüber hinaus ist die Zahl der Behandlungszyklen, für welche die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten zu 50% übernehmen, begrenzt. So übernimmt sie anteilig die Kosten für maximal:
  • 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation / Spontanzyklus

oder

  • 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation

oder

  • 3 IVF-/ICSI-Behandlungszyklen

Wünscht sich ein Paar nach der Geburt eines Kindes ein weiteres Kind, besteht ein neuer Anspruch auf anteilige Kostenübernahme.
Therapiemethoden bei Unfruchtbarkeit - Kosten

Kostenaufstellung für einzelne Behandlungen (gesetzl. Krankenversicherung)

Die nachfolgenden Kostenangaben für gesetzlich versicherte Patienten für die unterschiedlichen Therapien einer Kinderwunsch-Behandlung im FCH sind als Richtwerte zu verstehen. Im Einzelfall können die entstehenden Kosten abweichen. Sollten Sie eine individuelle Beratung wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserer Abrechnungsabteilung in Verbindung.
Richtwerte für Kostenübernahme bei gesetzlich versicherten Patienten

Folgende Leistungen werden von gesetzlichen Krankenversicherungen
zurzeit nicht übernommen:

Nicht abgedeckte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen
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