• + + + Nächster Info-Abend im FCH: Mittwoch, 23.05.2012, Beginn: 18:00 Uhr, FCH Praxisklinik, Speersort 4, Anmeldung hier oder unter Tel.: 040 / 30 80 46 10 + + + 
Ihr Weg zum eigenen Kind

DIAGNOSTIK

Eine ungewollte Kinderlosigkeit kann viele verschiedene Ursachen haben. Damit auch jedes Paar genau die richtige Kinderwunsch-Behandlung erhält, werden im FCH unterschiedliche Diagnostik-Verfahren angeboten, in denen den möglichen Ursachen genauestens auf den Grund gegangen wird. Direkt bei Ihrem ersten Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihren Fall, erläutern Ihnen die Basisdiagnostik-Verfahren und raten Ihnen gegebenenfalls zu speziellen Untersuchungen:

Unser erster gemeinsamer Schritt im FCH: mit Hilfe hochmoderner Diagnose-Verfahren die Ursache Ihrer Kinderlosigkeit aufzudecken – und sie Ihnen so anschaulich wie nur möglich zu machen.

Kosten
Sicherlich für viele Paare interessant zu erfahren: Was bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung? Die Basisdiagnostik – also die Analyse der Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit – ist grundsätzlich eine Kassenleistung. Ebenso wird eine rein medikamentöse Behandlung, z.B. bei Störungen der Eizellreifung, von den gesetzlichen Kassen übernommen. Für weitergehende Behandlungen besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt. Diese Kostenbeteiligung ist grundsätzlich an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Das Kinderwunschpaar muss miteinander verheiratet sein.
  2. Beide Partner müssen 25 Jahre oder älter sein.
  3. Es muss ein gültiger und von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen.
  4. Vor Beginn einer Inseminations-, IVF- oder ICSI-Behandlung muss das Kinderwunschpaar gezielt beraten worden sein.
  5. Der Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme endet mit dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder dem 50. Geburtstag des Ehemanns.

Bei der Frage, ob die Krankenkasse die Kosten für eine IUI, eine IVF oder eine ICSI übernimmt, hängt die Entscheidung vor allem von der Bewertung der Spermienqualität ab. Die genauen Kriterien finden Sie in der Übersicht.

Seit dem Start des GMG (Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz) am 01. Januar 2004 tragen die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) grundsätzlich nur noch 50% der Kosten für die Behandlungsmaßnahmen. Die weiteren Kosten entfallen auf das Patientenpaar.

Darüber hinaus ist die Zahl der Behandlungszyklen, für welche die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten zu 50% übernehmen, begrenzt. So übernimmt sie anteilig die Kosten für maximal: 

  • 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation / Spontanzyklus
    oder
  • 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation
    oder
  • 3 IVF-/ICSI-Behandlungszyklen

Wünscht sich ein Paar nach der Geburt eines Kindes ein weiteres Kind, besteht ein neuer Anspruch auf anteilige Kostenübernahme.

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