
Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2010 hat klargestellt, dass auch in Deutschland die Möglichkeit besteht, frühe Embryonen auf schwerwiegende Schäden zu untersuchen, die nicht durch chromosomale Fehlverteilungen in den Eizellen verursacht sind. Dazu gehören beispielsweise – wie auch in den Fällen, die Gegenstand des Musterprozesses waren - Chromosomen-Translokationen bei den männlichen Partnern, die zu Fehlgeburten führen. Grundsätzlich bietet diese Methode ebenfalls die Möglichkeit, bestimmte schwere genetische Erkrankungen - wie z.B. die häufigsten Formen der Mukoviszidose – in den betroffenen Embryonen vor der Rückführung in die Gebärmutter zu erkennen.
Mit der PID können wir auch Risikopatienten eine wertvolle, hochmoderne Behandlungsmethode bieten, die den Weg zum Wunschkind aussichtsreicher und sicherer macht.
Um diese Methode erfolgreich anwenden zu können, müssen bei der Frau eine Mindestanzahl von Eizellen gewonnen werden können, die sich auch gut befruchten und entwickeln. Etwa am fünften Kulturtag kann den entstandenen Embryonen dann ein kleiner Anteil an Zellen, die für die weitere Entwicklung nicht notwendig sind, entnommen und entsprechend untersucht werden. Diese genetischen Spezialuntersuchungen sind teilweise sehr umfangreich und zeitaufwändig, so dass die Embryonen in der Regel nach der Zellentnahme tiefgefroren (kryokonserviert) werden bis das Ergebnis vorliegt. In einem Auftauzyklus ohne hormonelle Stimulation der Eierstöcke können die als geeignet diagnostizierten Embryonen dann in die Gebärmutter eingesetzt werden.
Die technischen Grundlagen für diese Methode wurden im FCH bereits erarbeitet, so dass die PID all jenen Paaren angeboten werden kann, bei denen diese Methode erfolgversprechend ist.
Derzeit sind als Methoden etabliert:
Das Austauschportal für Kinderwunsch-Paare, die Hilfe von Gleichgesinnten suchen oder ihre Erfahrungen teilen und Tipps geben möchten.